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Wohnmobil-Kurzzeitstellplatz Ruhpolding

Nutzungsbedingungen

Mit dem Wohnmobil unterwegs und noch auf der Suche nach einem orstnahen Stellplatz? Dann ist unser Kurzzeitstellplatz unweit der Ampel die Richtige Wahl - egal ob Schwimmbad, Restaurants, Bäcker oder die Ortsmitte, vom Stellplatz aus ist alles in wenigen Gehminuten erreichbar!

Nutzungsbedingungen

  • Der ortsnahe Wohnmobil-Kurzzeitstellplatz wird vom Ruhpolding Tourismus KU, Bahnhofstr. 8, 83324 Ruhpolding betrieben.
  • Der Stellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile bestimmt. Das Abstellen von Wohnwagenanhängern, PKW, LKW, Reisebussen und sonstigen Fahrzeugen, sowie Wohnmobilen ohne WC oder Schmutzwassertank ist nicht gestattet. Nicht zugelassen ist der Aufbau von Vorzelten oder Zelten. Mit dem Abstellen eines Wohnmobils auf diesem Stellplatz akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen!Die maximale Verweildauer für Wohnmobile beträgt 48h. Die Platzierung des Wohnmobils hat möglichst platzsparend zu erfolgen. Andere Fahrzeuge dürfen an der Zu- und Abfahrt nicht behindert werden.
  • Die Standgebühr beträgt 7 € für bis zu 24 Stunden und 14 € für bis zu 48 Stunden.
  • Stellplatzbenutzer sind verpflichtet, bei Ankunft ein Meldeformular auszufüllen und dieses zusammen mit der Standgebühr in den Briefkasten zu werfen. Die Meldungen und entrichteten Standgebühren werden täglich kontrolliert und entleert.
  • Die Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber des Stellplatzes übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
  • Der Wohnmobil-Stellplatz verfügt über keine Strom- und Wasseranschlüsse. Öffentliche Toiletten befinden sich im Bahnhof.
  • Das Entleeren von Campingtoiletten und Grauwassertanks ist strengstens untersagt!
  • Das Entzünden von offenem Feuer ist strengstens verboten. Ausgenommen ist der Betrieb von Gas- oder Elektrogrills.
  • Hunde müssen ständig angeleint gehalten werden. Hundekot ist umgehend zu beseitigen.  Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist auf eine mäßige Lärmentwicklung zu achten. Das laufen lassen von Motoren ist strengstens verboten.
  • Der Betreiber ist in Ausübung seines Hausrechts berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, die Nutzung zu untersagen und Anordnungen im Einzelfall zu treffen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobil-Stellplatz erforderlich ist. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen werden Bußgelder verhängt oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 

Kontakt

Bei Fragen rund um den Stellplatz steht das Team der Tourist Info gerne zur Verfügung: