Infos & Aktuelles
AGB
für den flexiblen Bedarfsverkehr DORLIOn-Demand-Verkehr in der Gemeinde Ruhpolding
DORLI – die kleine Dorflinie ist ein Mobilitätsprojekt der Gemeinde Ruhpolding
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der DORLI-App sowie für die Buchungswebsite, durch die den Nutzern sowohl die Buchung als auch die Abrechnung und Bezahlung von On-Demand-Verkehrsleistungen ermöglicht wird.
Der On-Demand-Verkehr wird der Gemeinde Ruhpolding betrieben, die sich zur Abwicklung der Fahrtenbuchung der ioki GmbH bedient.
Kontaktdaten:
Gemeinde Ruhpolding
Rathausplatz 1
83324 Ruhpolding
poststelle@ruhpolding-rathaus.de
+49 (0) 8663 5401-0
2. Anwendung der Tarif- und Beförderungsbedingungen
Zusätzlich zu diesen AGB gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen, die hier abrufbar sind: https://ruhpolding.de/befoerderungsbedingungen/
3. Änderungen
Die Gemeinde Ruhpolding behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der AGB oder sonstiger beschriebener Abläufe für die On-Demand-Dienste nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung der jeweiligen Änderung nach § 315 Abs. 3 BGB vorzunehmen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder technisch oder logistisch zwingende Änderungen der Programmzusammensetzungen, -gewährung und/oder der Verkehrsleistung oder deren Abrechnung erforderlich ist. Ebenso behält sich die Gemeinde Ruhpolding Änderungen vor, soweit diese durch Vorgaben eines Fördermittelgebers erforderlich werden. Der Kunde wird per E-Mail oder in der App bzw. auf der Buchungswebsite oder postalisch über Änderungen unverzüglich informiert.
Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, es sei denn, der Kunde erhebt schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntmachung der Änderung besonders hingewiesen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
4. Gebrauchsüberlassung DORLI-App
Die DORLI-App kann über die gängigen Download-Plattformen (z. B. Google Play Store, Apple Store) heruntergeladen und genutzt werden.
Geschuldet wird eine unentgeltliche Nutzung nur im Rahmen der jeweils vorgehaltenen Verfügbarkeit. Mit der Bestätigung zum Download der DORLI-App schließt der Kunde einen Gebrauchsüberlassungsvertrag mit der Gemeinde Ruhpolding entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Jede von den Nutzungsbedingungen abweichende sachfremde Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der DORLI-App ist nicht gestattet. Insoweit ist der Kunde auch nicht berechtigt, die ihm an dem in der DORLI-App inkludierten Programm eingeräumten Rechte zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Anmeldung erhaltenen Zugangsdaten für die DORLI-App bzw. für die Buchungswebsite vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Sollten die Zugangsdaten Dritten bekannt werden, hat der Kunde die Gemeinde Ruhpolding hierüber zu informieren.
Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der DORLI-App. bzw. der Buchungswebsite. Die Gemeinde Ruhpolding ist jederzeit berechtigt, den Betrieb von DORLI inkl. DORLI-App bzw. Buchungswebsite einzustellen.
5. Teilnahmebedingungen
Alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind berechtigt, die DORLI-App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Personen unter 18 Jahre oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
6. Registrierung
Für den Zugang zur Vermittlung von On-Demand-Verkehrsleistungen ist für den Kunden eine Registrierung erforderlich, die mobil über die DORLI-App bzw. über die Buchungswebsite erfolgt.
Falls der Kunde den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt, ist dies umgehend an den Datenschutzbeauftragten (s. Datenschutzerklärung) zu melden. Jeder Kunde trägt die verschuldensabhängige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, der den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin entstandenen Forderungen.
7. Buchung von Fahrten
Für die Buchung der kostenpflichtigen On-Demand-Verkehrsleistungen sind durch den Kunden folgende weitere Fahrtdaten in die hierfür vorgesehene Maske der DORLI-App bzw. auf der Buchungswebsite einzugeben:
- Datum
- Abfahrts- oder Ankunftszeit
- Startort (sofern der Kunde die automatische Standorterkennung aktiviert hat, erkennt die App diesen selbstständig)
- Zielort
- Ggf. Vergünstigungen (z.B. Chiemgau Karte, Gästekarte Ruhpolding, Bürgerkarte Ruhpolding, Deutschlandticket ) (Ja/Nein)
- Ggf. vorhandener und aktuell gültiger Schwerbehindertenausweis (Ja/Nein)
- Ggf. Besonderheiten wie Kinderwagen, Rollator, Gepäck (Ja/Nein)
- Ggf. Mitfahrer
Der Kunde hat aktuell nicht die Möglichkeit ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen.
Nach Eingabe der Daten zur Fahrtbuchung in die DORLI-App bzw. Buchungswebsite werden dem Kunden anschließend die buchbaren Fahrtmöglichkeiten angezeigt.
Nach Auswahl einer Fahrt und vor der verbindlichen Abgabe der Buchung erhält der Kunde sämtliche Buchungsdaten noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Fahrt buchen“ gibt der Kunde gegenüber der Gemeinde Ruhpolding ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Berechtigung zur Nutzung der ausgewählten Beförderungsdienstleistung (Nutzungsberechtigung) ab.
Nach Eingang seiner Buchung erhält der Kunde über die DORLI-App bzw. über die Buchungswebsite unverzüglich eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die DORLI-App unterstützt bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standortdiensterkennung mit einem Fußweg-Routing.
Mit Zurverfügungstellung der Buchungsbestätigung kommt der Kaufvertrag wirksam zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
Mit Fahrtantritt kommt zwischen dem Kunden und der Gemeinde Ruhpolding ein Beförderungsvertrag zustande. Der Kunde muss die Fahrt persönlich antreten, die Nutzungsberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
8. Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen
Personen mit einer Schwerbehinderung, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freifahrtberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen und im Besitz einer gültigen Wertmarke sind, können die On-Demand- Verkehrs-leistungen kostenfrei nutzen.
Die Buchung einer Fahrt erfolgt im Übrigen entsprechend Ziffer 7.
9. Stornierung von Fahrten
Buchungen können durch die Gemeinde Ruhpolding storniert werden. Dies kann z. B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Bei einer Stornierung der Buchung durch die Gemeinde Ruhpolding fallen für den Kunden keine Kosten an, ggf. bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.
Für die Stornierung einer Buchung durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:
Bei einer Buchung mit sofortigem Fahrtwunsch ist eine kostenlose Stornierung bis 5 Minuten nach Betätigung des Buttons „Fahrt buchen“ kostenfrei möglich.
Bei Vorausbuchungen oder Dauerbuchungen kann die Fahrt bis 1 Stunde vor Fahrtbeginn kostenfrei storniert werden. Die Stornierung kann entweder über die DORLI-App bzw. über die Buchungswebsite erfolgen.
Erscheint der Kunde nicht zu dem übermittelten Zeitpunkt am Startort, wird der volle Fahrpreis erhoben. Es besteht für den Kunden kein Anspruch darauf, dass das Fahrzeug wartet oder das Fahrpersonal Kontakt mit dem Kunden aufnimmt. Nach dreimaligem Nichtantritt einer Fahrt innerhalb von sechs Monaten erfolgt die Sperrung des Kunden-Accounts.
Wird die Fahrt vom Kunden oder seinen Mitfahrern vorzeitig abgebrochen, erfolgt keine Erstattung bzw. Teilerstattung des geschuldeten Fahrpreises.
10. Abrechnung und Zahlung
Das zu entrichtende Beförderungsentgelt wird durch die DORLI-App bzw. Buchungswebsite ermittelt und angezeigt. Der Kunde kann grundsätzlich zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
Bei Nutzung der DORLI-App
- Abrechnung über Debit- und Kreditkarte (Visa, MasterCard)
- Bei Fahrtantritt muss der Kunde im Besitz eines gültigen Tickets sein. Ein Erwerb sowie die Zahlung im Fahrzeug sind nicht möglich.
Debit- und Kreditkartenzahlungen werden mit Zustandekommen des Kaufvertrages über die Nutzungsberechtigten abgebucht.
Für jede durchgeführte oder nicht rechtzeitig stornierte Fahrt wird dem Kunden im Anschluss eine Rechnung per E-Mail übersandt, sofern diese im Kundenkonto hinterlegt ist. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und etwaige Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E-Mail gegenüber der Gemeinde Ruhpolding per Telefon unter +49 (0) 8663 5401-0 oder per E-Mail an poststelle@ruhpolding-rathaus.de vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge nochmals ausdrücklich hingewiesen.
App-Nutzer bekommen eine Rechnung an die Mailadresse, wenn sie diese hinterlegt, bestätigt und dem Rechnungsempfang zugestimmt haben. Nicht-App-Nutzer bekommen keine Rechnung, weil sie dem Rechnungsempfang nicht in der App zustimmen können.
Eine Übersicht der für den Kunden erbrachten On-Demand-Verkehrsleistungen wird dem Kunden im Anschluss an die durchgeführte Fahrt über die DORLI-App zur Verfügung gestellt. In der Fahrthistorie kann der Kunde erkennen, welche Fahrten er getätigt bzw. ggf. storniert hat und welche Kosten hierfür angefallen sind.
11. Folgen bei Nichtzahlung
Der Kunde verpflichtet sich, den fälligen Rechnungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Abbuchungstermin bereitzuhalten und die Angaben im Sinne der Ziffer 6 wahrheitsgemäß vorzuhalten. Die Gemeinde Ruhpolding (siehe oben Ziffer 1) oder ein von der Gemeinde Ruhpolding bevollmächtigter Partner hat das Recht, das Benutzerkonto ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren, sofern
- ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden kann,
- es zu einer sonstigen Störung des Vertragsverhältnisses kommt.
- Die Gemeinde Ruhpolding oder einer der bevollmächtigten Partner wird dem Kunden die Kontosperrung mitteilen, verbunden mit der Zahlungserinnerung und/oder gegebenenfalls der Aufforderung zur Datenänderung (siehe oben Ziffer 6). Textform (126 b BGB) ist hierbei ausreichend.
Mit Ausgleich der offenen Forderungen (Zahlungseingang) bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten wird die Kontosperrung aufgehoben. Die Kontosperrung wird ebenfalls aufgehoben, soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat.
Kosten, die der Gemeinde Ruhpolding oder einem der bevollmächtigten Partner infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird im Verzugsfall zudem eine Mahngebühr von EUR 3,00 erhoben. Das schließt eine Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
12. Kündigung und Sperrung von Nutzerkonten
Die Gemeinde Ruhpolding (siehe oben Ziffer 1) oder ein von ihr bevollmächtigter Partner kann das Benutzerkonto endgültig sperren und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht beglichen hat oder die Eintreibung der Leistung nicht in einem angemessenen Zeitraum erfolgen konnte.
Die Gemeinde Ruhpolding und seine Partner haben ebenfalls ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind gegeben bei z. B. einem Missbrauch der DORLI- App sowie wiederholtem Nichterscheinen zu einer gebuchten und nicht rechtzeitig stornierten Fahrt. In diesem Fall wird das Kundenkonto dauerhaft gesperrt.
Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis für die Mobilitätsplattform jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Löschung (Betätigung des Buttons „Konto löschen“ in der DORLI-App oder auf der Buchungswebsite). Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.
13. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung unter https://www.ruhpolding.de/datenschutzerklaerung-dorli